Es ist eine Datenbank (Sperrliste) zur Aufnahme von Rufnummern zu erstellen, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. Meldungen können sowohl Sperren oder Löschungen von ehemals zu sperrenden Rufnummern beinhalten.
Die Aufgaben im Bereich Nummernverwaltung ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz bzw. dessen Änderungen. Auf Grund von Telefonverbindungen , bei denen dem Angerufenen das Verbindungsentgelt in Rechnung gestellt wird (R-Gespräche), dürfen keine Zahlungen an den Anrufer erfolgen. Da dies unzulässig ist, wird eine Sperrliste mit Rufnummern geführt, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. Endkunden können ihren Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen, die Aufnahme ihrer Nummern in die Sperrliste zu veranlassen.