Dies ist eines von 4619 IT-Projekten, die wir erfolgreich mit unseren Kunden abgeschlossen haben.

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Weißes Quadrat mit umrandeten Seiten rechts oben

Eingangsbelegerfassungssystem: Reverse Charge Verfahren

Projektdauer: 6 Monate

Kurzbeschreibung

Das bestehende Eingangsbelegerfassungssystem ist eine Anwendung zur Erfassung und Validierung von Lieferanteneingangsbelegen. Seit dem 01.09.2013 sollen Lieferantenrechnungen mit Energiebestandteilen im Reverse-Charge-Verfahren gestellt werden. Dabei geht die Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über und die Abschläge und Rechnungen werden mit 0% Umsatzsteuer gestellt.

Ergänzung

Zur Implementierung des Reverse-Charge-Verfahrens in das Eingangsbelegerfassungssystem muss das Einlesen der elektronischen EDIFACT-Rechnungen angepasst werden, so dass die Steuersatzart ReverseCharge unterstützt wird. Im dem Fall werden 0% Umsatzsteuer erfasst. Papierrechnungen werden automatisch mit 0% Umsatzsteuersatz vorgesehen, außer es gibt eine bilaterale Abstimmung mit dem Rechnungssteller und dieser ist in einer separaten Ausnahmenliste eingestellt. Seit dem 01.01.2014 sind theoretisch alle Rechnungssteller über Energierechnungen dazu verpflichtet, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Die Umsatzsteuerbefreiungssscheine werden mit einem Webservice aus der Stammdatenapplikation angefragt, damit die Erlaubnis zum Reverse-Charge-Verfahren verifiziert werden kann.

Fachbeschreibung

Das bestehende Eingangsbelegerfassungssystem ist eine Anwendung zur Erfassung und Validierung von Lieferanteneingangsbelegen (Rechnungen, Mahnungen, Abschläge). Seit dem 01.09.2013 im Strombereich und seit dem 01.08.2013 im Gasbereich ist es möglich und laut Gesetzgeber erforderlich, dass Lieferantenrechnungen über Energielieferung oder mit Energiebestandteilen nach dem Reverse-Charge-Verfahren gestellt werden. Dazu müssen Bescheinigungen über die Genehmigung des Wiederverkaufs von Energie vorliegen, die im Stammdatensystem vorgehalten werden. Im Eingangsbelegerfassungssystem werden die Genehmigungen geprüft, wenn Rechnungen ohne Umsatzsteuer im System erfasst werden. Falls das Reverse-Charge-Verfahren noch nicht angewendet wird, gibt es die Möglichkeit, diese Ausnahmen zeitraumbezogen einzustellen um dem Rechnungssteller die Möglichkeit zu geben, sein Rechnungssystem nachzurüsten. Buchungsdaten zu den Reverse-Charge-Belegen werden mit einem speziellen Umsatzsteuerkennzeichen an das SAP-System übergeben.

Überblick

Projektzeitraum01.07.2013 - 31.12.2013

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dr. Andreas Schneider, grauhaariger Mann mit Brille

Dr. Andreas Schneider

Branchenverantwortlicher Energie

Jetzt Kontakt aufnehmen

Zum Umgang mit den hier erhobenen Daten informieren wir in unserer Datenschutzerklärung.

Datei herunterladen

Zum Umgang mit den hier erhobenen Daten informieren wir in unserer Datenschutzerklärung.