Im Zusammenhang mit der EEG-Novelle 2017 muss der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) insbesondere Änderungen im Bereich der 'besonderen Ausgleichsregelung' und der 'Eigenversorgung' bei der EEG Abrechnung berücksichtigen. Weitere Anpassungen ergeben sich unter anderem aus der Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NeMoG) und dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom. Dies erfordert neben der Einführung neuer Vergütungsvorschriften, weitere Maßnahmen zur Stammdatenverwaltung und -abgleich. Das Projekt umfasst die Konzeption und Realisierung der erforderlichen Änderungen an dem dafür maßgeblich genutzten Softwaresystem.
Die EEG-Abwicklung erfolgt beim ÜNB mit Hilfe einer Java-basierten, verteilten Anwendung mit dem Apache Geronimo 3.0 Application Server und Oracle als Datenbank.
Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hat gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) unter anderem folgende Zuständigkeiten: (a) Abnahme und Vergütung der von den Verteilnetzbetreibern (VNBs) innerhalb seiner Regelzone gemäß EEG aufgenommenen Energie sowie der anfallenden Marktprämien im Falle der Direktvermarktung. (b) Erfassung der abgenommenen Energie (Menge und zeitlicher Verlauf) und der geleisteten Vergütungszahlungen. (c) Horizontaler Ausgleich: Ausgleich der abgenommenen Energie und der geleisteten Vergütung zwischen den 4 ÜNBs in Deutschland. (d) Vermarktung der beim ÜNB nach dem horizontalen Ausgleich verbleibenden Energie . (c) Anteilige Umlage der entstandenen Kosten an alle letztverbraucherversorgenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) innerhalb seiner Regelzone.