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Realisierung der Aufzeichnungspflicht für Strom- und Gassteuer eines Energiedienstleisters

Projektdauer: 3 Monate

Kurzbeschreibung

Zur Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten eines Energiedienstleisters nach Paragraph 4 Abs. 2 StromStV und Paragraph 70 Abs. 2 EnergieStV, werden die bisherigen aus dem Data Warehouse bereitgestellten Strom- und Gassteuer-Auswertungen analysiert und angepasst.

Ergänzung

Die relevanten Daten werden hierfür aus dem Datawarehouse konsumiert und gemäß den Aufzeichnungspflichten aggregiert und transformiert. Die so generierte Datenbasis wird der zentralen Stammdatenapplikation zur Verfügung gestellt. Hier werden die Daten weiter angereichert und in das geforderte Format überführt. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist zum einen die Persistierung und Archivierung der einzelnen Anmeldesätze, zum anderen aber auch die Etablierung einer Statushistorie, da diese für die Kommunikation mit dem Hauptzollamt von zentraler Bedeutung ist.

Fachbeschreibung

Im Rahmen der geänderten gesetzlichen Anforderungen für die Strom- und Gassteueranmeldungen beim Zollamt müssen die Unterlagen in einem neuen Format und jederzeit auf Anforderung detailliert gemäß den energierechtlichen Parametern zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige verallgemeinerte Darstellung per XLS-Zusammenstellung wird umgestellt auf eine einheitliches, standardisiertes und archiviertes Verfahren, welches für jede Nachmeldung je Steuerjahr transparent und unveränderbar ist.

Überblick

Projektzeitraum17.01.2019 - 26.04.2019

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Dr. Andreas Schneider, grauhaariger Mann mit Brille

Dr. Andreas Schneider

Head of Energy