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Umsetzung der EU-DSGVO

Kurzbeschreibung

Für einen der weltweit größten deutschen Versicherer soll das Vertriebssystem angepasst werden, um der aktuellen europäischen datenschutzrechtlichen Forderung nachzukommen, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Das Projekt beinhaltet die Unterstützung bei der Konkretisierung der fachlichen Vorgaben, Anpassung der Software, Implementierung und Test.

Ergänzung

Das Projekt ist Teil der Umsetzung der EU-DSGVO des Kunden. Das Projekt umfasst die Anpassung des Agentur Management und Informationssystems gemäß der EU-DSGVO. Die sich daraus ergebenden Anforderungen werden in Form von fachlichen und technischen Beschreibungen in Rücksprache mit dem Vertrieb definiert und im iterativen Vorgehen umgesetzt und getestet. Dabei übernehmen die Business Analysten die fachliche Ausarbeitung der Anforderungen sowie die Testfallerstellung und -durchführung. Sie sind verantwortlich für die Abstimmung mit den Softwareentwicklern. Die Verwaltung der Anforderungen und Abnahme erfolgt mit HP PPM. Die umgesetzten Anforderungen werden im Rahmen des Testmanagements mithilfe von HP ALM verwaltet und in mehreren Schleifen getestet. Hierbei ermittelte Defects werden dokumentiert und behoben.

Fachbeschreibung

Die Umsetzung der EU-DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union. Durch die Anpassung der Vertriebssoftware sollen Erlaubnis und Widerruf zur Datenverarbeitung, Datenschutzinformationspflichten und die zweckgebundene Nutzung und Weitergabe sowie die Auskunft- und Löschmöglichkeiten erfüllt werden. Zusätzlich soll das System den Vertreter beim Nachhalten dieser Aufgaben unterstützen und beim Überschreiten bestimmter Fristen die weitere Bearbeitung der Daten unterbinden. Dadurch soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden und dem Kunden ein möglichst hohes Maß an Sicherheit seiner Daten geboten werden. Des Weiteren dient die Umsetzung der Verordnung zur Abwendung monetärer Konsequenzen, die sich aus Art. 83 DSGVO ergeben.

Überblick

Projektbeginn01.11.2017

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