Erweiterung eines die Standardsoftware ABIT Recht.net nutzenden Forderungsmanagement-Systems (vgl. Verwaltung gekündigter Konten I) um Zusatzfunktionen. Diese sind der Ausbau der Umsatzverarbeitung, die Einführung des Workflowmanagements, das automatische gerichtliche Mahnverfahren, die DTA-Schnittstelle zur SCHUFA, ein Forecasting-System (Anforderung aus Basel II) und eine bessere Performance.
Das Software-System bedient sich mehrerer, unterschiedlicher Techniken. Die Anwender-Sicht stellt eine browserbasierte Lösung dar, deren Daten weitgehend auf einer dezentralen Oracle-Datenbank hinterlegt sind. Der Zuwachs an Funktionalitäten und die bestehenden Performance-Probleme bei der Ermittlung von Daten aus den zentralen Systemen (Host) haben die Einführung eines sogenannten Ladebestands zur Folge. Für diesen sammelt die nächtliche Host-Batch-Verarbeitung einen Großteil der anwendungsrelevanten Informationen der zahlreichen Großrechner-Systeme und schickt diese via FTP an das Forderungsmanagement-System. Über die Import-/Export-Schnittstellen von ABIT Recht.NET werden die Daten in die Oracle-DB integriert und Daten für die Host-Systeme (Stichwort: Umsatzverarbeitung) bereitgestellt. Dies erfordert umfangreiche Änderung an der OPC-Planung (Scheduling) sowie die Integration und Teilablösung des alten Jobstreams. Alle Host-Module sind in COBOL geschrieben.
Die Kündigung von Kreditkonten unterschiedlichster Art (Kontokorrent, Ratenkredit, Immobiliendarlehen) und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos für die Bank bedarf eines geeigneten Werkzeugs zur Unterstützung des Forderungsmanagements. Die browserbasierte Standard-Software ABIT Recht.net bietet dafür die Grundfunktionen (siehe auch Projekt-ID 253). Die Gestaltung eines straffen Prozesses und eines schnellen Informationsflusses stellt eine wichtige Komponente dabei dar. So gilt es die Standard-Software mit Daten aus diversen Systemen zu versorgen. Informationen zum Schuldner, seinen Konten, seiner Bonität, den Sicherheiten gehören genauso dazu wie Informationen zum Finanzberater und zu den Wertberichtigungen. Außerdem gilt es Daten aus der Standard-Software zu extrahieren, um diese für das Risiko-Controlling bzw. die Risikobewertung zu nutzen, sie auf die Bilanzwirksamkeit der Bank durch Wertberichtigungen hin zu prüfen und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben an Dritte weiterzuleiten.